Handelsgesellschaften
Beratung auf dem Gebiet des Handelsrechts und Rechts der Handelsgesellschaften ist ein der Grundbestandteile unserer, sowohl an die inländische, als auch die ausländische Klientel zu leistenden Dienstleistungen. Unseren Klienten leisten wir einen komplexen Service ab der Wahl der Rechtsform einer zu gründenden Gesellschaft über ihre Gründung bis auf die mit einem Verkauf der Anteile an den Gesellschaften, oder Verkauf von Unternehmen zusammenhängende Beratung. Selbstverständlich ist eine Beratung im Falle von Änderungen an den Gesellschaften. Unsere Tätigkeit koordinieren wir mit Notaren, Gerichten und anderen Organen der öffentlichen Verwaltung, Steuerberatern und Buchhaltern. Wir sind fähig eine Verbindung mit erudierten Steuerberatern zu vermitteln, die unseren Klienten beim Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit, bei der Zusammenstellung einer optimalsten Lösung der erwählten unternehmerischen Tätigkeit behilflich sein können.
Die Standardrechtsberatung unseres Anwaltsbüros auf diesem Gebiet schliesst am häufigsten ein:
- Gründung neuer Handelsgesellschaften
- Eintragung der Gesellschaften ins Handelsregister und Erwerb neuer unternehmerischer Berechtigungen
- Stattfindung der Gesellschafterversammlungen und Versammlungen der weiteren Organe in der Gesellschaft
- Stammkapital- Erhöhung und Herabsetzung
- Pläne und Realisierung von Umwandlungen, Restrukturierungen oder Liquidationen der Handelsgesellschaften
- Aktienprogramme
- Strukturierung der Rechtsverhältnisse unter Personen im Rahmen eines Konzerns
Fusionen und Acquisitionen
Auf dem Gebiet der Fusionen und Acquisitionen kann unser Anwaltsbüro seine Dienstleistungen im Zusammenhang mit allen üblichen Formen der Fusionen- und Acquisitiondurchführung, insbesondere bei einer Fusion, Verschmelzung, Teilung, Rechtsformänderung, Übertragung des Vermögens auf einen der Gesellschafter, sowie auch beim Verkauf einzelner Aktiva, der Geschäftsanteile, Aktien, eines Unternehmens, oder eines Teiles davon, oder Vermietung eines Unternehmens, oder eines Teiles davon, leisten. Unsere Tätigkeit koordinieren wir mit Notaren, Gerichten und anderen Organen der öffentlichen Verwaltung, Steuerberatern und Buchhaltern. Unser Anwaltsbüro beteiligt sich jedes Jahr auf Realisierung von mehreren Zehner von Fusionen, Acquisitionen, Verkäufen von Gesellschaften oder ähnlichen Transaktionen.
Auf diesem Gebiet schliesst die Standardrechtsberatung unseres Anwaltsbüros am häufigsten ein:
- Detailierte Vorbereitung einer Struktur der Transaktion
- Duchfürung einer rechtlichen Überprüfung (Due Diligence)
- Vorbereitung und Erörterung der Transaktionsdokumentation
- Kontrolle der Einhaltung von relevanten Rechtsvorschriften
- Beratung nach Realisierung der Transaktion
Wechselrecht
Auf dem Gebiet des Wechselrechts leisten wir unseren Klienten einen komplexen, mit Transaktionen zusammenhängenden Service, dessen Bestanteil Wechsel sind, und zwar beginnend von Sicherstellung der mit Verhandlungen zusammenhängenden Dokumentation über Wechselemissionen, Vorbereitung einzelner Wechselgeschäfte bis zur Vertretung in gerichtlichen Wechselstreiten. Unser Anwaltsbüro hat Erfahrungen in Zehner Wechselstreitsachen und ist gerne bereit einen effektiven und schnellen Beistand seinen Klienten zu leisten.
Die Standardrechtsberatung unseres Anwaltsbüros schliesst in diesem Bereich am häufigsten ein:
- Beratung bei der Wechsel -abfassung und –begebung, sowie auch anderer Wertpapiere
- Erstellung von Rechtsanalysen in einzelnen Fällen
- Rechtsberatung bei der Realisierung einzelner Wechselgeschäfte
- Entwurf einer alternativen Sicherstellung von Verbindlichkeiten
- Auswertung von Risiken
- Vertretung in den Wechselstreitsachen
- Eintreibung von Wechselforderungen sowohl gerichtlich, als auch aussergerichtlich
Entwicklungsprojekte
Auf dem Gebiet der Entwicklungsprojekte leisten wir unseren Klienten einen komplexen, mit Vorbereitung und Realisierung der Entwicklungsprojekte zusammenhängenden Service. Selbstverständlich sind durchgehend zu leistende Konsultationen und Entwürfe einer optimalen Lösung der Nutzung einer Lokalität aus der rechtlichen Sicht, übereinstimmend mit Absicht der Klienten, die Rechtshilfe bei Verhandlungen mit Organen der öffentlichen Verwaltung, Koordination einzelner Tätigkeiten mit technischen Professionen, sowie auch Vorbereitung der typisierten Dokumente. Nicht zuletzt leisten wir individuellen Klienten Rechtshilfe bei einer Überprüfung der durch die Developer vorgelegten Vertragsdokumen-tation. Unser Anwaltsbüro war erfolgreich beteiligt und weiterhin beteiligt sich auf Realisierung einer Reihe der Entwicklungsprojekte.
Die Standardrechtsberatung unseres Anwaltsbüros schliesst in diesem Bereich am häufigsten ein:
- Beratung vom Anfang des Projektes an, einschliesslich eines Entwurfs der optimalen rechtlichen Lösungen
- Rechtshilfe und Rechtsvertretung der Klienten in Verhandlungen mit Organen der öffentlichen Verwaltung
- Koordination der Vertragsdokumentation mit Erfordernissen technischer Professionen
- Beratung auf dem Gebiet der Projektfinanzierung
- Abfassung der Immobilieneigentümererklärungen einschliesslich ihrer Änderungen
- Vorbereitung eines typisierten Reservationsvertrags
- Vorbereitung eines typisierten Kaufvorvertrags
- Rechtsberatung bei Verhandlungen mit Klienten unserer Klientel
- Vertretung der Klienten vor dem zuständigen Katasteramt
- Durchführung von anwaltlichen Verwahrungen
- Vertretung in aussergerichtlichen und gerichtlichen Lösungen der Streitsachen zwischen Developer und ihren Klienten
- Überprüfung der Vertragsdokumentation aus der Sicht eines potentiellen Klienten eines Developers
Insolvenzen
Unser Anwaltsbüro leistet seinen Klienten Beistand bei Eintreibung von Forderungen im Rahmen eines Insolvezverfahrens und Auswertung der Restrukturierungsprojekte in den, einem Konkurs nahestehenden Gesellschaften. Die Rechtshilfe leisten wir insbesondere den Insolvenzgläubigern beim Schutz ihrer Rechte im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, jedoch auch den, einem Konkurs nahe stehenden Gesellschaften leisten wir unsere Dienstleistungen.
Die Standardrechtsberatung unseres Anwaltsbüros schliesst in diesem Bereich am häufigsten ein:
- Vertretung der Insolvenzgläubiger und Insolvenzschuldner
- Beratung bei Acquisitionen von Gesellschaften und Aktiva im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
- Beratung beim Ein- und Verkauf von Forderungen nach einem Schuldner im Insolvenzverfahren
- Beratung bei einer Reorganisierung und Restrukturierung von Gesellschaften
- Beratung bei einem aussergerichtlichen Ausgleich
- Vertretung der Insolvenzgläubiger in den Inzidenzstreitsachen
- Vertretung Dritter in einem Verfahren über Ausschliessung aus der Vermögensmasse
- Geltenmachung von Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens