Auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge leisten wir eine komplexe Rechtsberatung sowohl direkt an die Auftraggeber öffentlicher Aufträge, als auch an Bewerber um die Teilnahme in einem konkreten Erteilungsverfahren.
Im Falle einer an die Auftraggeber zu leistenden Rechtsberatung leistet unser Anwaltsbüro einen komplexen, mit Vergabe eines öffentlichen Auftrags verbundenen Service, beginnend ab der Analyse der Anwendung eines Auftragsverfahrens mit Empfehlung der meistgeeigneten Art und Weise, über Vorbereitung einer kompletten Auftragsdokumentation einschliesslich des Umfangs und Nachweisart der Erfüllung von Qualifizierungs-voraussetzungen der Bewerber, rechtlichen Beistand bei Beurteilung und Bewertung der Angebote und Vorbereitung einer Entscheidung des Auftraggebers über Einsprüche der Bewerber nach der Abfassung einer Eingabe für das Amt des wirtschaftlichen Wettbewerbschutzes und Vertretung des Auftraggebers vor diesem Amt.
Bei Vertretung eines Bewerbers um einen öffentlichen Auftrag leisten wir unsere, insbesondere mit Vorbereitung der Angebote und Kontrolle der Angebote mit Hinblick auf rechtliche und formelle Erfordernisse gemäss Gesetzes über Erteilung öffentlicher Aufträge zusammanhängende Rechtsberatung. Gleichfalls leisten wir Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit Rechtsschutz eines Bewerbers gegen einer unrichtigen Vorgehensweise des Auftraggebers.
Die Standardrechtsberatung unseres Anwaltsbüros schliesst in diesem Bereich am häufigsten ein:
- Mit einer konkreten Absicht des Auftraggebers zusammenhängende Einleitungskonsultationen
- Vorschlag eines optimalen rechtlichen Vorgehens bei Erteilung eines konkreten öffentlichen Auftrags
- Leistung von rechtlichen Stellungnahmen zur Auslegung des Gesetzes über Erteilung öffentlicher Aufträge
- Sicherstellung der Auftraggebergeschäfte in einem Vergabeverfahren
- Vorbereitung und Koordination der Vergabedokumentation
- Sicherstellung einer Kommunikation mit Bewerbern einschliesslich des Empfangs und der Auswertung der Bewerberangebote
- Vorbereitung der entsprechenden Entscheidungen und Berichte des Auftraggebers
- Vertretung des Auftraggebers vor dem Amt für Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs
- Vorbereitung und Kontrolle der Bewerberangebote für Teilnahme im Auftragsverfahren
- Vertretung eines Bewerbers bei Geltendmachung des Bewerberschutzes vor einer unrichtigen Vorgehensweise des Auftraggebers