Unser Anwaltsbüro leistet Rechts- und Beratungsdienstleistungen an mittelgrosse Städte und kleine Gemeinden. Wir leisten unsere Dienstleistungen an Städte und Gemeinden auf dem Gebiet des Vertragsrechts, auf dem Gebiet Erteilung der öffentlichen Aufträge, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, sowie auch auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts. Nicht zuletzt stellen wir Eintreibungen von Forderungen der Städte und Gemeinden in gerichtlichen und anschliessenden Vollstreckungsverfahren (Mieten, Bussgelder usw.) sicher. Ein natürlicher Bestandteil unserer Rechtsdienstleistungen sind Konsultationen leigislativer Neuheiten auf dem Gebiet der Regelungen mit Einfluss auf Städte und Gemeinden. Unser Anwaltsbüro hat zahlreiche Erfahrungen in oben genannten Gebieten und ist auf einer Entwicklung der langfristigen Beziehungen mit Munizipalitäten interessiert.
Die Standardrechtsberatung unseres Anwaltsbüros schliesst in diesem Bereich am häufigsten ein:
- Rechtshilfe bei Abfassung der Verträge und ihrer rechtlichen Analysen
- Eintreibung von Forderungen einschliesslich einer Vertretung vor Gerichten und Vertretung in Vollstreckungsverfahren
- Erstellung von Rechtsvorschriften für Geimeinden, d.i. allgemein verbindlicher Bekanntmachungen, oder Verordnungen
- Konsultation legislativer Neuheiten
- Vorbereitung von Unterlagen für Verhandlungen der Städte und Gemeinden
- Komplexe Rechtsberatung bei Erteilung der öffentlichen Aufträge